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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zweckgebundene Spenden
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 31.08.2021

Guten Abend,

ich habe noch ein Anliegen: Unser gemeinnütziger e.V. erhält monatlich von bestimmten Personen zweckgebundene Spenden gezielt für Verwaltungskosten des Vereins (Wir haben z.B. 3 festangestellte Teilzeitkräfte, die Spenden werden zB für deren Lohn eingesetzt oder für die Miete der Büroräumlichkeiten). Können wir diesen Personen Spendenbescheinigungen hierfür ausstellen? Bzw. wie müsste man es gestalten, dass diesen Personen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können?
Vielen Dank :)

Re: Zweckgebundene Spenden
von: W. Pfeffer ()
Datum: 02.09.2021

Da gibt gar keine Bedenken. Auch zweckgebundene Spenden sind abzugsfähig, wenn sie satzungsmäßig verwendet werden.