Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV bezüglich 2G oder 3G
von: reipalu ()
Datum: 30.08.2021

Hallo Herr Pfeffer
Eine Frage zur MV bezüglich 2G oder 3G.
Nehmen wir einmal an ein MV soll im Oktober stattfinden. Die Versammlung soll in einem Bürgerschaftshaus stattfinden. Was passiert, wenn die Eigentümer des Bürgerhauses nun sagen wir lassen nur den Personenkreis 2G zu. Ist die MV noch rechtssicher?

VG Reiner

Re: MV bezüglich 2G oder 3G
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2021

Ich denke nicht. Vereinsintern darf die Teilnahme nicht unzumutbar erschwert werden. Hier gelten andere Vorgaben als im privaten oder öffentlichen Bereich.
Da müsste man die Möglichkeit zur Online-Teilnahme anbieten.