Re: MV bezüglich 2G oder 3G
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2021
Ich denke nicht. Vereinsintern darf die Teilnahme nicht unzumutbar erschwert werden. Hier gelten andere Vorgaben als im privaten oder öffentlichen Bereich.
Da müsste man die Möglichkeit zur Online-Teilnahme anbieten.