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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
reipalu schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer > Eine Frage zur MV bezüglich 2G oder 3G. > Nehmen wir einmal an ein MV soll im Oktober > stattfinden. Die Versammlung soll in einem > Bürgerschaftshaus stattfinden. Was passiert, wenn > die Eigentümer des Bürgerhauses nun sagen wir > lassen nur den Personenkreis 2G zu. Ist die MV > noch rechtssicher? > > VG Reiner
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