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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vakanter Vorstandsposten / Schatzmeister
von: LuHa ()
Datum: 17.08.2021

Hallo zusammen,

in der Satzung unseres Vereins steht:
" [...] (1) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des §26BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Darüber hinaus können ihm noch weitere nicht vertretungsberechtigte Personen als Beisitzer angehören.
(2) Jedes Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstands ist bei Rechtsgeschäften bis zu einem Geschäftswert von 5.000 Euro allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Im Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. [...]"

a) Nun sind Neuwahlen und der Schatzmeister hat erklärt, nicht mehr zu kandidieren. Angenommen, auf der MV wird niemand gefunden, d.h. der Posten bleibt vakant. Hat das in irgendeiner Weise rechtliche Konsequenzen? Der Verein wird ja nach wie vor vom Rest des Vorstandes nach Satzungsregelung vertreten. Oder?

b) Der Vorstand möchte ein Vereinsmitglied mit der Führung der Kasse offiziell beauftragen. Dieses Mitglied möchte aber nicht ins Amt gewählt werden. Zur Beauftragung der Kassenführung wird ein Vertrag aufgesetzt, in dem es u.A. heißt: "Die rechtliche Verantwortung über die Führung der Kasse und die sich daraus ergebene Haftung obliegt dem Auftraggeber." Ist es möglich, in diesem Vertrag den Ehrenamtlichen zu bevollmächtigen, Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins bis zu 100,-€ abzuschließen?

Danke und viele Grüße

Re: Vakanter Vorstandsposten / Schatzmeister
von: pfeffer ()
Datum: 17.08.2021

Nun sind Neuwahlen und der Schatzmeister hat erklärt, nicht mehr zu kandidieren. Angenommen, auf der MV wird niemand gefunden, d.h. der Posten bleibt vakant. Hat das in irgendeiner Weise rechtliche Konsequenzen?

# Praktisch ist das kein Problem. Allerdings ist ein vakanter Vorstandsposten ein Satzungsverstoß. Das ausgeschiedene Vorstandsmitglieder kann zudem nicht aus dem Vereinsregister gelöscht werden.

Ist es möglich, in diesem Vertrag den Ehrenamtlichen zu bevollmächtigen, Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins bis zu 100,-€ abzuschließen?

# Ja, das ist kein Problem.

Re: Vakanter Vorstandsposten / Schatzmeister
von: LuHa ()
Datum: 18.08.2021

Was bedeutet der Satzungsverstoß? Was folgt daraus für den Verein? Was für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied? Steht es weiterhin in der Haftung oder scheidet es tatsächlich aus und die Löschung aus dem VR ist ein reiner technischer Akt, der nicht vollzogen werden kann?

Re: Vakanter Vorstandsposten / Schatzmeister
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2021

Was bedeutet der Satzungsverstoß?

# Das ist eine vereinsinterne Angelegenheit. Mitglieder könnten aber die vollständige Besetzung einfordern.

Was folgt daraus für den Verein?

# Solange es von den Mitgliedern keine Einwände gibt nichts.

Was für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied?

# Das Problem liegt eher beim Verein: Das ausgeschiedene Vorstandsmitglied kann gegenüber gutgläubigen Geschäftspartnern noch Verträge abschließen, die den Verein verpflichten.
Problematisch wird es erst, wenn das Mitglied die Streichung aus dem Vereinsregister einfordert.

Ich würde deswegen eine Satzungsanpassung vornehmen. Leider haben die meisten Vereine deutlich zu große Vorstände. Empfehlenswert ist eine Regelung, die nur eine Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern vorsieht.

Re: Vakanter Vorstandsposten / Schatzmeister
von: LuHa ()
Datum: 18.08.2021

Ok, danke. Wir wollen den Schatzmeister aber auf jeden Fall als vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied in der Satzung lassen. Die Vakanz ist ja hoffentlich vorübergehend und setzt ja auch gewissermaßen ein Signal an die Mitglieder, diesen Posten irgendwann dennoch besetzen zu wollen...