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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > in der Satzung unseres Vereins steht: > " [...] (1) Der vertretungsberechtigte Vorstand im > Sinne des §26BGB besteht aus dem Vorsitzenden, > seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem > Schriftführer. Darüber hinaus können ihm noch > weitere nicht vertretungsberechtigte Personen als > Beisitzer angehören. > (2) Jedes Mitglied des vertretungsberechtigten > Vorstands ist bei Rechtsgeschäften bis zu einem > Geschäftswert von 5.000 Euro allein zur Vertretung > des Vereins berechtigt. Im Übrigen wird der Verein > durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam > vertreten. [...]" > > a) Nun sind Neuwahlen und der Schatzmeister hat > erklärt, nicht mehr zu kandidieren. Angenommen, > auf der MV wird niemand gefunden, d.h. der Posten > bleibt vakant. Hat das in irgendeiner Weise > rechtliche Konsequenzen? Der Verein wird ja nach > wie vor vom Rest des Vorstandes nach > Satzungsregelung vertreten. Oder? > > b) Der Vorstand möchte ein Vereinsmitglied mit der > Führung der Kasse offiziell beauftragen. Dieses > Mitglied möchte aber nicht ins Amt gewählt werden. > Zur Beauftragung der Kassenführung wird ein > Vertrag aufgesetzt, in dem es u.A. heißt: "Die > rechtliche Verantwortung über die Führung der > Kasse und die sich daraus ergebene Haftung obliegt > dem Auftraggeber." Ist es möglich, in diesem > Vertrag den Ehrenamtlichen zu bevollmächtigen, > Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins bis zu 100,-€ > abzuschließen? > > Danke und viele Grüße
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