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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand nicht vollzählig
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 09.08.2021

Sehr geehrtes Forum,
folgende Frage:

Ein e.V. sieht in seiner Satzung den 1. Vorsitz, den stellvertretenden Vorsitz sowie Schriftführer:in, Kassenwart:in und stellvertretende(n) Kassenwart:in vor.
Bei der anstehenden Mitgliederversammlung kann auf Grund von Rücktritten und mangelnden Kandidat:innen voraussichtlich nur 1.Vorsitz, stellvertretender Vorsitz und eine weitere Position besetzt werden.
Da der Verein laut Satzung mit zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertretungsberechtigt ist, wäre die Handlungsfähigkeit weiter gegeben.
Was für Konsequenzen bzw. Gefahren entstehen?
Wenn der neue Vorstand den Vereinsregistereintrag aktualisiert und eben weniger Vorstandsmitglieder als in der Satzung vorgesehen sind, eingetragen werden sollen...

Danke für eine Einschätzung!

Beste Grüße
Klaus Terbrack

Re: Vorstand nicht vollzählig
von: pfeffer ()
Datum: 09.08.2021

Was für Konsequenzen bzw. Gefahren entstehen?

# Das Problem ist zunächst nur ein vereinsinternes. Gefahren bestehen nicht.

Wenn der neue Vorstand den Vereinsregistereintrag aktualisiert und eben weniger Vorstandsmitglieder als in der Satzung vorgesehen sind, eingetragen werden sollen...

# Da wird das Registergericht auf der Satzungsvorgabe beharren und die Löschung verweigern.
Es wäre eine Satzungsanpassung erforderlich.