Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Klaus Terbrack schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrtes Forum, > folgende Frage: > > Ein e.V. sieht in seiner Satzung den 1. Vorsitz, > den stellvertretenden Vorsitz sowie > Schriftführer:in, Kassenwart:in und > stellvertretende(n) Kassenwart:in vor. > Bei der anstehenden Mitgliederversammlung kann auf > Grund von Rücktritten und mangelnden > Kandidat:innen voraussichtlich nur 1.Vorsitz, > stellvertretender Vorsitz und eine weitere > Position besetzt werden. > Da der Verein laut Satzung mit zwei > Vorstandsmitgliedern gemeinsam > vertretungsberechtigt ist, wäre die > Handlungsfähigkeit weiter gegeben. > Was für Konsequenzen bzw. Gefahren entstehen? > Wenn der neue Vorstand den Vereinsregistereintrag > aktualisiert und eben weniger Vorstandsmitglieder > als in der Satzung vorgesehen sind, eingetragen > werden sollen... > > Danke für eine Einschätzung! > > Beste Grüße > Klaus Terbrack
www.vereinsknowhow.de
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