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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Begrenzung der Mitgliederzahl
von: Isabella ()
Datum: 15.07.2021

Wir haben vor in unserem Verein die Mitgliederzahl pro Branche zu begrenzen. Beispiel: 5 Unternehmen aus der Versicherungsbranche, 5 Mitglieder aus dem Bereich Coaching usw. Muss diese Begrenzung in der Satzung festgelegt und somit von der Mitgliederversammlung (Satzungsänderung) verabschiedet werden? Bisher gibt es überhaupt keine Regelung wie viele der Verein haben soll. Vielen Dank für Eure Hilfe. VG, Isabella

Re: Begrenzung der Mitgliederzahl
von: pfeffer ()
Datum: 15.07.2021

In der Satzung muss das nicht geregelt sind, weil der Verein ja durch durch Ablehnung von Bewerbern die Mitgliederzahlen begrenzen kann und die Satzung auf Nichtmitglieder ohnehin nicht wirkt.
Ein Beschluss der Mitgliederversammlung dürfte aber sinnvoll sein, wenn die Mitgliederstruktur so wesentlich beeinflusst wird.

Re: Begrenzung der Mitgliederzahl
von: Isabella ()
Datum: 16.07.2021

Vielen Dank :-)
Verstehe ich richtig? Beschluss der MV wäre sinnvoll aber nicht notwendig, oder? VG

Re: Begrenzung der Mitgliederzahl
von: pfeffer ()
Datum: 16.07.2021

Ganz richtig. Schließlich hat die Begrenzung der Mitgliederzahl auch Auswirkungen auf das Vereinsvermögen.

Re: Begrenzung der Mitgliederzahl
von: Isabella ()
Datum: 18.07.2021

Vielen herzlichen Dank. Viele Grüsse