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Vereinsrecht und -organisation
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Isabella schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir haben vor in unserem Verein die Mitgliederzahl > pro Branche zu begrenzen. Beispiel: 5 Unternehmen > aus der Versicherungsbranche, 5 Mitglieder aus dem > Bereich Coaching usw. Muss diese Begrenzung in der > Satzung festgelegt und somit von der > Mitgliederversammlung (Satzungsänderung) > verabschiedet werden? Bisher gibt es überhaupt > keine Regelung wie viele der Verein haben soll. > Vielen Dank für Eure Hilfe. VG, Isabella
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