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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl von Ehrenmitglieder in den Vorstand möglich?
von: Rosenresli ()
Datum: 06.06.2021

Hallo Herr Pfeffer,
wir erweitern dieses Jahr unseren Vorstand um 2 Personen. Eine verdiente und sehr erfahrene Sportkollegin würde uns gerne bei der Vorstandsarbeit unterstützen. Jetzt haben wir erfahren, dass sie eine Ehrenmitgliedschaft besitzt.
In unserer Satzung steht für Rechte und Pflichten der Mitglieder:
"Fördermitglieder haben beratende Funktion, sie haben kein Stimmrecht und können nicht gewählt werden. Sie zahlen einen Beitrag in freiwilliger Höhe, mindestens aber in Höhe eines passiven Mitgliedsbeitrages. Fördermitglieder und passive Mitgliieder dürfen im Verein keinen Hund im Sport führen und nicht an Prüfungen mit Hund teilnehmen. Passive Mitglieder werden aber darüber hinaus nach innen wie nach außen wie Vollmitglieder behandelt.
Alle anderen Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen andere Regelungen enthalten.Eine Gleichbehandlung der Mitglieder ist zu gewährleisten."

Fördermitglieder sind ja keine Ehrenmitglieder, also denke ich ist mit diesem Satzungspassus auch eine Wahl in den Vorstand möglich?

Wenn der Passus lauten würde "Ehrenmitglieder und Fördermitglieder haben beratende Funktion, sie haben kein Stimmrecht und können nicht gewählt werden." - dann wäre die Wahl in den Vorstand doch nicht möglich. Oder gibt es noch einen anderen Weg?

Vielen Dank für eine Anwort!
Rosenresli

Re: Wahl von Ehrenmitglieder in den Vorstand möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 07.06.2021

Da die Satzung nur Fördermitglieder vom Amt ausschließt, ist das grundsätzlich kein Problem.
Im Vereinsrecht gibt es das Prinzip der Fremdorganschaft. Vorstandsmitglieder müssen also keine Mitglieder sein.

Re: Wahl von Ehrenmitglieder in den Vorstand möglich?
von: Rosenresli ()
Datum: 07.06.2021

Hallo Herr Pfeffer,
danke für die schnelle Antwort! Dann passt es ja mit unserer aktuellen Satzung.
Unser neue 1. Vorsitzende wollte nämlich in der Satzungsneufassung die Ehrenmitglieder mit aufnehmen. Das hat sich ja dann erledigt, da sonst keine Ehrenmitglieder mit in den Vorstand gewählt werden können.

Viele Dank!
Rosenresli