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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > wir erweitern dieses Jahr unseren Vorstand um 2 > Personen. Eine verdiente und sehr erfahrene > Sportkollegin würde uns gerne bei der > Vorstandsarbeit unterstützen. Jetzt haben wir > erfahren, dass sie eine Ehrenmitgliedschaft > besitzt. > In unserer Satzung steht für Rechte und Pflichten > der Mitglieder: > "Fördermitglieder haben beratende Funktion, sie > haben kein Stimmrecht und können nicht gewählt > werden. Sie zahlen einen Beitrag in freiwilliger > Höhe, mindestens aber in Höhe eines passiven > Mitgliedsbeitrages. Fördermitglieder und passive > Mitgliieder dürfen im Verein keinen Hund im Sport > führen und nicht an Prüfungen mit Hund teilnehmen. > Passive Mitglieder werden aber darüber hinaus nach > innen wie nach außen wie Vollmitglieder > behandelt. > Alle anderen Mitglieder haben die gleichen Rechte > und Pflichten, soweit nicht gesetzliche > Bestimmungen andere Regelungen enthalten.Eine > Gleichbehandlung der Mitglieder ist zu > gewährleisten." > > Fördermitglieder sind ja keine Ehrenmitglieder, > also denke ich ist mit diesem Satzungspassus auch > eine Wahl in den Vorstand möglich? > > Wenn der Passus lauten würde "Ehrenmitglieder und > Fördermitglieder haben beratende Funktion, sie > haben kein Stimmrecht und können nicht gewählt > werden." - dann wäre die Wahl in den Vorstand doch > nicht möglich. Oder gibt es noch einen anderen > Weg? > > Vielen Dank für eine Anwort! > Rosenresli
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