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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Unfälle bei ehrenamtlichen Helfer*innen
von: Kerstin S ()
Datum: 19.03.2021

Hallo,

ich würde gerne wissen, inwieweit ein Verein haftbar ist, wenn sich ehrenamtliche Helfer (die nicht unbedingt Vereinsmitglieder sind) bei der Ausübung ihrer Hilfe verletzen.

Z.B. beim Reinigen der hohen Fenster im Vereinssitz von der Leiter fallen. Welche Versicherung könnte man dafür in Anspruch nehmen?

Macht es einen Unterschied, ob die Helfer*innen
- Mitglied sind oder nicht
- eine geringe Vergütung wie die Ehrenamtspauschale bekommen oder nicht
- es irgendeine vertragliche Gestaltung über die regelmäßige Hilfe gibt oder nicht (wie könnte die dann aussehen, damit es vorteilhaft ist?)

Vielen Dank für Infos und Tipps!
Kerstin Sehnen

Re: Unfälle bei ehrenamtlichen Helfer*innen
von: pfeffer ()
Datum: 19.03.2021

ich würde gerne wissen, inwieweit ein Verein haftbar ist, wenn sich ehrenamtliche Helfer (die nicht unbedingt Vereinsmitglieder sind) bei der Ausübung ihrer Hilfe verletzen.
Z.B. beim Reinigen der hohen Fenster im Vereinssitz von der Leiter fallen. Welche Versicherung könnte man dafür in Anspruch nehmen?

# Eine Haftung für den Verein setzt ein Verschulden voraus. Bei erwachsenen Mitglieder wird das im genannten Beispiel eher nicht vorliegen.
Hier würde im Zweifel eine Haftpflichtversicherung greifen.
Die Mitgliedschaft oder Vergütungen spielen hier keine Rolle.

Daneben kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein. Die gibt es privat (also als Gruppenunfallversicherung) oder als freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft (meist VBG).

Die Mitgliedschaft spielt hier keine Rolle. Vergütungen insoweit, als daraus ein Beitragspflicht in der Berufsgenossenschaft entsteht und damit der Betroffene automatisch versichert ist.