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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > ich würde gerne wissen, inwieweit ein Verein > haftbar ist, wenn sich ehrenamtliche Helfer (die > nicht unbedingt Vereinsmitglieder sind) bei der > Ausübung ihrer Hilfe verletzen. > Z.B. beim Reinigen der hohen Fenster im > Vereinssitz von der Leiter fallen. Welche > Versicherung könnte man dafür in Anspruch nehmen? > > # Eine Haftung für den Verein setzt ein > Verschulden voraus. Bei erwachsenen Mitglieder > wird das im genannten Beispiel eher nicht > vorliegen. > Hier würde im Zweifel eine Haftpflichtversicherung > greifen. > Die Mitgliedschaft oder Vergütungen spielen hier > keine Rolle. > > Daneben kann eine Unfallversicherung sinnvoll > sein. Die gibt es privat (also als > Gruppenunfallversicherung) oder als freiwillige > Versicherung in der Berufsgenossenschaft (meist > VBG). > > Die Mitgliedschaft spielt hier keine Rolle. > Vergütungen insoweit, als daraus ein > Beitragspflicht in der Berufsgenossenschaft > entsteht und damit der Betroffene automatisch > versichert ist.
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