Ermächtigung des Gerichtes ist da
von: Andreas19 ()
Datum: 16.12.2020
Wir haben die Ermächtigung des Gerichtes für das Minderheitenbegehren bekommen.
Unser bisheriger Vorsitzende tobt und will unseren Angestellten verbieten, an der Wahl teilzunehmen.
Erste Frage:
Darf er unseren Angestellten verbieten, an der Wahl teilzunehmen? Kann er mit einer Abmahnung drohen, wenn einer an der Wahl teilnimmt?
Zweite Frage:
Wir haben das Einladungsschreiben rausgeschickt und warten jetzt auf die Rückmeldung mit Nennung der Kandidat*innen.
Dann erstellen wir die Stimmliste-
Danach werden die Briefwahlunterlagen verschickt:
- ein Aussenkuvert mit der Adresse des Mitgliedes
- ein Rücksendekuvert mit der Adresse der Wahlleitung
UND? dem Absender mit Nummer?, damit man weiß, wer den Brief zurückschickt? Ist das so richtig Nummer und Namen als Absender schreiben?
- ein Leerkuvert für den Stimmzettel
- den Stimmzettel, der in das Leerkurvert gesteckt und zugeklebt werden muss
- die persönliche Erklärung, dass der Stimmzettel selbst ausgefüllt wurde.
Stimmzettel im zugeklebten Kuvert und persönliche Erklärung in das Rücksendekuvert stecken und an die Wahlleitung zurückschicken. Korrekt?