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Vereinsrecht und -organisation
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Andreas19 schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung steht, dass die Geschäftsleitung so > lange im Amt bleibt, bis eine neue > Geschäftsleitung gewählt ist. Das gleiche gilt für > den Vorstand. Darum eilt die Wahl ja so sehr. > > Die gesamte Geschäftsleitung wurde für 2 Jahre > gewählt, diese Zeit ist abgelaufen.
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