Re: Tagesordnung MV „kippen“
von: pfeffer ()
Datum: 19.09.2020
Der Antrag auf Löschung eines TOP von der Tagesordnung ist ein Verfahrensantrag. Der ist jederzeit möglich.
Natürlich ist auch dafür die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Insofern ist das ja nicht abwegig: Warum über einen Punkt beschließen, wenn die Mehrheit das gar nicht will?
Da der Vorstand die Tagesordnung aufstellt, ist es auch angemessen, dass die Versammlung da ein Korrektiv hat. Neue Punkte auf die Tagesordnung setzen, kann sie ja nach BGB nicht. Das dient dem Mitgliederschutz.