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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist dieser Antrag nach § 32 überhaupt zulässig, da > sich der Gegenstand der Berufung ja dadurch > eklatant ändert. > > # Der Antrag ist als Verfahrensantrag zulässig. > Streichen von TOP sind keine Änderungen. > Aber es beschließt hier ja die MV mit einfacher > Mehrheit. Deswegen ist der Antrag kein Thema, > sondern das Beschlussergebnis. > > Die Satzung des Vereins sieht keine Frist für die > Antragstellung zur MV vor. Gibt es eine > gesetzliche? > > # Da es sich um einen Verfahrensantrag handelt, > ist der jederzeit möglich. > Anträge zu Beschlussgegenständen müssen dagegen > schon vor der Einladung vorliegen, weil sie nach > BGB auf die Tagesordnung müssen.
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