Re: Online Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 27.04.2020
Mieze schrieb:
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> nach jeder Wahl eines neuen Vorsitzenden wird dies dem Amtsgericht bzw. Vereinsregister bekannt gegeben und die Eintragung dort geändert. -
korrekt
> Aber eine Satzungsänderung geht doch viel weiter: Die muss in der Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgeführt werden, auf der MGV beschlossen werden und dann beim Amtsgericht
oder Vereinsregister gemeldet werden. Dort müsste dann die (ganze) Satzung neu geprüft und eingetragen werden.
> Danach geht es weiter zum Finanzamt, wo die Satzung dann ebenfalls in Hinblick auf dei Gemeinnützigkeit neu geprüft wird.
Bevor man eine Satzung ans Vereinsregister, hier nur bei gemeinnützigen Vereinen, sollte man diese beim FA prüfen lasssen und dann einreichen bei Vereinsregister.
> Wozu sollte dieser Aufwand nötig sein, weil alle x Jahhre ein neuer Vorsitzender gewählt wird? Dann müssten Amtsgericht bzw. Vereinsregister ständig und dauernd neue Eintragungen machen.
Wird der alte Vorstand wiedergewählt, braucht man keine Meldung ans Vereinsregister zu machen, solnage nciht bis das Vereinsregister Unterlagen anfordert.
Bei neugewählten Mitglieder im Vorstand ist es zwingend erforderlin über den Notar die Aus- bzw. Eintragung der jeweiligen Mitglieder beim Amtsgericht vornehmen zulassen.
Sollte dies nicht erfolgen, Dürfen die neugewählten Vorstandsmitglieder weder im Außen- bzw. Innenverhältnis Verträge gültig untershcreiben oder Rechnungen erstellen oder den Verein vor dem Gericht vertreten. Der nicht eingetragene Vorstand kann nie entlastet werden, wenn sich ein Mitglied dagegen auflehnt.