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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Steht in der Satzung "Der Verein hat seinen Sitz > unter der Anschrift der/des jeweiligen > Vorsitzenden." dies, dann ist keine Änderung von > nöten. > > # Eine solche Satzungsklausel wäre nicht zulässig, > weil damit der Sitz nicht klar bestimmt ist. > > > Unter welcher Bedingungen kann eine virtuelle > Mitgliederversammlung stattfinden um diese > Satzungsänderung zu beschließen? > > Nach den aktuellen Neuregelungen ist das auch ohne > entsprechenden Satzungsklausel zulässig, > Allerdings darf die Teilnahme keine besondere > Erschwernis darstellen. Das kann je nach > Zusammensetzung der Mitglieder ein Problem sein > (fehlende technische Voraussetzungen und > Kenntnisse). > Ich würde im Zweifel eine schriftliche > Beschlussfassung vornehmen. Das geht nach der > Neuregelung, wenn mindestens die Hälfte der > Mitglieder seine Stimme auf diesem Weg abgibt.
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