Satzungsänderung bzgl. Vereinszweck
von: Aufsteiger ()
Datum: 28.02.2020
Hallo!
In unserer Satzung steht, dass zu einem Beschluss der Satzungsänderung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen Stimmen (wird vorher definiert) erforderlich ist. Gilt das dann automatisch auch für Änderungen, die den Verinszweck betreffen (bei der gesetzlichen Regelung gibt es da ja Unterschiede) oder müssen wir das noch mal extra definieren bzw. erwähnen?
Danke und LG
Thomas