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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Aufsteiger schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo! > > In unserer Satzung steht, dass zu einem Beschluss > der Satzungsänderung eine Mehrheit von zwei > Dritteln der gültigen Stimmen (wird vorher > definiert) erforderlich ist. Gilt das dann > automatisch auch für Änderungen, die den > Verinszweck betreffen (bei der gesetzlichen > Regelung gibt es da ja Unterschiede) oder müssen > wir das noch mal extra definieren bzw. erwähnen? > > Danke und LG > > Thomas
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