Re: Turnusmäßige Wahl vergessen
von: Michael Röcken ()
Datum: 02.02.2020
Guten Morgen,
wenn in der Satzung zu der Amtszeit des Obmanns nicht aufgeführt ist, dass er "bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt", steht er nun ohne Amt dar und kann sein Amt auch nicht weiter ausüben.
Viele Grüße aus dem verregneten Bonn!
Michael Röcken