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Vereinsrecht und -organisation
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Michael Röcken schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen, > wenn in der Satzung zu der Amtszeit des Obmanns > nicht aufgeführt ist, dass er "bis zu einer > Neuwahl im Amt bleibt", steht er nun ohne Amt dar > und kann sein Amt auch nicht weiter ausüben. > > Viele Grüße aus dem verregneten Bonn! > > Michael Röcken
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