Re: Verbuchung von amazon smiles
von: Phobos ()
Datum: 05.01.2020
pfeffer schrieb:
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> Das hängt davon ab, ob Ihre Organisation aktiv für
> AmazonSmile wirbt
> Wenn ja, muss die Zahlung als Werbeeinnahme
> behandelt werden (steuerpflichtiger
> wirtschaftlicher Geschäftbetrieb und
> umsatzsteuerbar).
> Wenn nein, handelt es sich um eine Spende.
Danke für die Antwort. Wir haben es mal auf Facebook gebracht, bewerben es aber sonst nicht weiter.
Lt. der Amazon smiles Seite handelt es sich nicht um Spenden, da Amazon Smile damit wirbt, gemeinnützige Vereine zu unterstützen und sie daher auch auf die Ausstellung von ZWBs verzichten.
Wir haben kein Gewerbe angemeldet. Können wir das dann trotzdem in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb buchen? Wir sind USt-befreit und das wäre der einzige Posten, der dann dort reingebucht wird.