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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Lt. der Amazon smiles Seite handelt es sich nicht > um Spenden, da Amazon Smile damit wirbt, > gemeinnützige Vereine zu unterstützen und sie > daher auch auf die Ausstellung von ZWBs > verzichten. > # Diese Begründung ist nicht schlüssig. Aber das > spielt für den Verein keine Rolle, wenn er keine > Spendenbescheinigung ausstellt. > > Wir haben kein Gewerbe angemeldet. Können wir das > dann trotzdem in den wirtschaftlichen > Geschäftsbetrieb buchen? > # Ich sehe wie gesagt mangels Gegenleistung keine > wirtschaftliche Tätigkeit. Dass Amazon das als > Werbeausgaben behandelt, bedeutet nicht, dass das > auch für den Verein gilt. > > Wir sind USt-befreit und das wäre der einzige > Posten, der dann dort reingebucht wird. > # Es gilt ja zunächst einmal die > Kleinunternehmergrenze von 22.000 Euro. > Umsatzsteuerbefreit ist aber niemals der Verein > als solcher, sondern nur bestimmte Leistungen.
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