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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rückspende Übungsleiterpauschale
von: Sandy ()
Datum: 17.09.2019

Mit dem Chorleiter unseres gemeinnützigen Vereins wurde ein Vertrag mit einer Übungsleiterpauschale von 2.000,00 EUR p.a. geschlossen. Er möchte jetzt lediglich 50% ausgezahlt haben, der Rest soll als Rückspende abgewickelt werden.
Spricht irgendwas dagegen, dass nur ein Teilbetrag der vereinbarten Vergütung als Rückspende behandelt wird?

Re: Rückspende Übungsleiterpauschale
von: W. Pfeffer ()
Datum: 17.09.2019

Nein, das geht problemlos. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass die volle Summe vereinbart war.
Ohne Rechstanspruch auf die Zahlung kann keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.