Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, das geht problemlos. Es muss lediglich > nachgewiesen werden, dass die volle Summe > vereinbart war. > Ohne Rechstanspruch auf die Zahlung kann keine > Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
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