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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Honorare aus Drittmitteln an Mitglieder
von: k_wachsmuth ()
Datum: 13.09.2019

Guten Tag ans Forum,

wir sind ein gemeinnütziger Verein betreuen ein Projekt mit Drittmittelförderung, welches von einem Mitglied organisiert wird.

Die Drittmittel sehen auch ein Honorar für die Hauptorganisatorin vor, die Vollmitglied unseres Vereins ist. Die Drittmittel liegen auf unserem Vereinskonto. Sind diese dadurch automatisch Mittel des Vereins?
Und bedeutet dies, dass diese Gelder nicht an Mitglieder ausgezahlt werden dürfen? Wir sind auf die Satzungsformulierung "Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins" gestoßen. Könnte diese entgegen unserer derzeitigen Satzungsformulierung "Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins" eine Lösung darstellen?

Vielen Dank bereits im Voraus für ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Karen Wachsmuth

Re: Honorare aus Drittmitteln an Mitglieder
von: W. Pfeffer ()
Datum: 14.09.2019

Die genannte Musterklausel verbietet nur unentgeltliche Zuwendungen, keine Vergütungen - solange sie angemessen und vertraglich vereinbart sind.

Re: Honorare aus Drittmitteln an Mitglieder
von: k_wachsmuth ()
Datum: 18.09.2019

Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Pfeffer! Dies hat uns schon sehr weitergeholfen.

Eine weitere Frage über den Umgang mit Drittmitteln hat sich daran anknüpfend bei uns noch ergeben.
Müssen Drittmittel wie Vereinsmittel behandelt werden? Gelten für Drittmittel, sobald sie auf unserem Konto liegen die gleichen Vorgaben, wie für "normale" Gelder z.B. aus Mitgliedsbeiträgen?
Beispielsweise erlaubt der Drittmittelgeber in seinen Vorgaben die Fahrkostenerstattung der zum Projekt Anreisenden in voller Höhe. Vereinsüblich und in der Geschäftsordnung festgesetzt ist aber nur die Erstattung von Fahrkosten in einer Höhe von 50%. Dies liegt darin begründet, dass der Verein nie genug eigene Mittel hatte um Teilnehmenden 100% ihrer Fahrkosten zu erstatten. Dürfen wir mit Drittmitteln also nun trotzdem 100% zahlen oder ist unsere GO auch hier bindend und wir können nur 50% auszahlen obwohl der Drittmittelgeber uns Geld für 100% zur Verfügung stellt?
Dass der Umgang mit Drittmitteln nicht gegen die Satzung verstoßen darf, dessen sind wir uns sicher. Insgesamt ist uns allerdings unklar, ob Drittmittel nach den Vorgaben des Geldgebers oder weiter eingeschränkt nach den Regeln des Vereins zu verwenden sind. Dies bezieht sich nicht nur auf die Geschäftsordnung. Wir haben zum Beispiel auch eine Projektförderungsrichtlinie in der steht, dass wir keinen Alkohol zahlen. Der Drittmittelgeber würde uns aber erlauben Bier u.ä. aus seinen Geldern zu zahlen. Welche Regelungen sind nun für uns bindend?

Re: Honorare aus Drittmitteln an Mitglieder
von: W. Pfeffer ()
Datum: 18.09.2019

Satzung und GO sind bindend. Sie sollten deswegen u.U. geändert werden. Auch deswegen, weil die Satzung auch gemeinnützigkeitsrechtlich bindet und deswegen das Finanzamt Einwände haben könnte.