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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
k_wachsmuth schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Pfeffer! Dies > hat uns schon sehr weitergeholfen. > > Eine weitere Frage über den Umgang mit > Drittmitteln hat sich daran anknüpfend bei uns > noch ergeben. > Müssen Drittmittel wie Vereinsmittel behandelt > werden? Gelten für Drittmittel, sobald sie auf > unserem Konto liegen die gleichen Vorgaben, wie > für "normale" Gelder z.B. aus Mitgliedsbeiträgen? > Beispielsweise erlaubt der Drittmittelgeber in > seinen Vorgaben die Fahrkostenerstattung der zum > Projekt Anreisenden in voller Höhe. Vereinsüblich > und in der Geschäftsordnung festgesetzt ist aber > nur die Erstattung von Fahrkosten in einer Höhe > von 50%. Dies liegt darin begründet, dass der > Verein nie genug eigene Mittel hatte um > Teilnehmenden 100% ihrer Fahrkosten zu erstatten. > Dürfen wir mit Drittmitteln also nun trotzdem 100% > zahlen oder ist unsere GO auch hier bindend und > wir können nur 50% auszahlen obwohl der > Drittmittelgeber uns Geld für 100% zur Verfügung > stellt? > Dass der Umgang mit Drittmitteln nicht gegen die > Satzung verstoßen darf, dessen sind wir uns > sicher. Insgesamt ist uns allerdings unklar, ob > Drittmittel nach den Vorgaben des Geldgebers oder > weiter eingeschränkt nach den Regeln des Vereins > zu verwenden sind. Dies bezieht sich nicht nur auf > die Geschäftsordnung. Wir haben zum Beispiel auch > eine Projektförderungsrichtlinie in der steht, > dass wir keinen Alkohol zahlen. Der > Drittmittelgeber würde uns aber erlauben Bier u.ä. > aus seinen Geldern zu zahlen. Welche Regelungen > sind nun für uns bindend?
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