Spendeneingang - Anerkennung Gemeinnützigkeit - Quittung
von: LeihLaden Dresden ()
Datum: 13.03.2019
Der LeihLaden Dresden ist eine Initiative, die sich aus Gründen an einen eingetragenen Verein gekoppelt hat. Dieser Verein wurde ebenfalls erst neu gegründet. der Verin hat dann die Gemeinnützigkeit für die Satzungszwecke kulturelle Bildung, Interkultur u.ä. beantragt und bekommen. Als weitere Projekte zum Thema Nachhaltigkeit und Umwelt in den Verein kamen, wurde das in die Satzung aufgenommen und auch dafür die Gemeinnützigkeit beantragt.
Das Projekt LeihLaden innerhalb des Vereins hat inzwischen Spenden akquiriert und muss Spendenquittungen erstellen.
Das Finanzamt hat allerdings Änderungsforderungen an die Satzung gestellt und die die Gemeinnützigkeit für diesen Bereich vorerst nicht bewilligt. Nach der entsprechenen Änderung, die wir nun vornehmen, wird sie vorraussichtlich in einigen Wochen bewilligt.
Nun ist die Frage: Müssen wir die Spenden, die wir erhalten haben während wir die Gemeinnützigkeit noch nicht anerkannt hatten, zurückzahlen? Oder ist es möglich, die Spendenquittungen später auszustellen, nachdem die Bewilligung kam?