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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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LeihLaden Dresden schrieb: ------------------------------------------------------- > Der LeihLaden Dresden ist eine Initiative, die > sich aus Gründen an einen eingetragenen Verein > gekoppelt hat. Dieser Verein wurde ebenfalls erst > neu gegründet. der Verin hat dann die > Gemeinnützigkeit für die Satzungszwecke kulturelle > Bildung, Interkultur u.ä. beantragt und bekommen. > Als weitere Projekte zum Thema Nachhaltigkeit und > Umwelt in den Verein kamen, wurde das in die > Satzung aufgenommen und auch dafür die > Gemeinnützigkeit beantragt. > > Das Projekt LeihLaden innerhalb des Vereins hat > inzwischen Spenden akquiriert und muss > Spendenquittungen erstellen. > Das Finanzamt hat allerdings Änderungsforderungen > an die Satzung gestellt und die die > Gemeinnützigkeit für diesen Bereich vorerst nicht > bewilligt. Nach der entsprechenen Änderung, die > wir nun vornehmen, wird sie vorraussichtlich in > einigen Wochen bewilligt. > > Nun ist die Frage: Müssen wir die Spenden, die wir > erhalten haben während wir die Gemeinnützigkeit > noch nicht anerkannt hatten, zurückzahlen? Oder > ist es möglich, die Spendenquittungen später > auszustellen, nachdem die Bewilligung kam?
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