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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuernummer
von: Nürnberger Notärzte eV ()
Datum: 25.09.2018

Hallo,
unser gemeinnütziger Verein möchte den Unterricht in Wiederbelebung an Schulen fördern. Dazu wollen wir Übungpuppen einkaufen und unentgeldlich an Schulen verteilen. Die Puppen möchten wir von einem Hersteller aus Spanien beziehen. Dieser teilte mit, dass wir uns als intra-community operator registrieren und unsere VAT number mitteilen sollen. Dann müssten wir keine Umsatzsteuer in Spanien bezalhen (21%). Ist das richtig? Könne wir das üebrhaupt nutzen, wenn wir die Puppen nicht selbst weiter verkaufen? Und müssen wir die Umsatzsteuer dann in Deutschland abführen? Wie bekomme ich die Nummer? Beim Onlineantrag beim Bundesfinanzministerium ist der eV nicht als Organ aufgeführt...

Vielen ieben Dank für die Hilfe!

Grüße

Re: Umsatzsteuernummer
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.09.2018

Da der Verein nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann er die Vorsteuer nicht abziehen. Er müsste also bei steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung nachversteuern. Da wäre nur sinnvoll, wenn in Spanien der Steuersatz höher ist.
Dafür wäre eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich.