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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da der Verein nicht umsatzsteuerpflichtig ist, > kann er die Vorsteuer nicht abziehen. Er müsste > also bei steuerfreier innergemeinschaftlicher > Lieferung nachversteuern. Da wäre nur sinnvoll, > wenn in Spanien der Steuersatz höher ist. > Dafür wäre eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > erforderlich.
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