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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
ÜL-Vergütung Junioren
von: Jörg W ()
Datum: 16.05.2018

Hallo,
wir haben in unserem Fußballverein die ÜL-Vergütung der Juniorentrainer immer folgendermaßen gehandhabt:
Am Jahresende wurde den Trainern vom Fußballverein eine Vergütung in Höhe von 900 € überwiesen (75 €/Monat). Ein paar Tage später bucht der Förderverein diese 900 € wieder ab. Alle Vörgänge werden mit 2 Formularen, die von den Trainer unterschrieben werden, abgewickelt. Anschließend bekommen die Trainer eine Spendenbescheinigung über 900 € für ihre Einkommenssteuererklärung vom Förderverein.
Das Geld wird vom Förderverein dann wieder zurückgeführt.

Nun möchten wir die Vergütung auf 1.200 € erhöhen um die Tätigkeit attraktiver zu machen.
In diesem Zuge überlegen wir dies mit der Bedingung zu verknüpfen, das die Trainer einen Trainerschein machen, dessen Kosten wiederum der Verein trägt. Darüber hinaus wäre noch eine zusätzliche Vergütung über Gutschein/-e (~ 100 €) oder weniger Spendeneinzug denkbar.

Fragen:

1. Was müssen wir bei der grundsätzlichen Erhöhung auf 1.200 € beaachten?
2. Wie wirkt sich die Bezahlung des Trainerscheins auf die Vergütung (ÜL-Pauschale) bzw. auf ein Anstellungsverhältnis aus?
3. Wären Tankgutscheine oder Gutscheine eines Sportgeschäfts besser und müssen die 40 € beachtet werden?
4. Wäre es eine Option (anstatt Gutschein), dann 1.100 € anstatt den 1.200 € vom Förderverein abbuchen zu lassen, natürlich gegen Spendenbescheiniung (wie gehabt).?

Vielen Dank für die Bantwortung der Fragen und evtl. Tipps. Gruß Jörg W.

Re: ÜL-Vergütung Junioren
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.05.2018

1. Was müssen wir bei der grundsätzlichen Erhöhung auf 1.200 € beachten?

# Wichtig ist eine klare vertragliche Vereinbarung über die Erhöhung, damit keine Zahlung ohne Rechtsgrund unterstellt werden kann.

2. Wie wirkt sich die Bezahlung des Trainerscheins auf die Vergütung (ÜL-Pauschale) bzw. auf ein Anstellungsverhältnis aus?

# Das kann eine Kostenübernahme sein, wenn die Ausbildung vorwiegend im Vereinsinteresse liegt. Es ist dann keine Vergütung vor.

3. Wären Tankgutscheine oder Gutscheine eines Sportgeschäfts besser und müssen die 40 € beachtet werden?

# Hier sehe ich keinen Unterschied.

4. Wäre es eine Option (anstatt Gutschein), dann 1.100 € anstatt den 1.200 € vom Förderverein abbuchen zu lassen, natürlich gegen Spendenbescheiniung (wie gehabt).?

# Der Gutschein ist grundsätzlich Vergütungsanteil, aber eben wie die Geldvergütung bis 2.400 Euro abgabenfrei. Deswegen sehe ich hier keinen Unterschied. Solange der Übungsleiterfreibetrag nicht ausgeschöpft wird, gibt es hier keinen besonderen Gestaltungsbedarf.