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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verbuchen von Geschäftsvorfällen im ideellen Bereich
von: Susan Freidank ()
Datum: 14.05.2018

Guten Abend,

ich habe eine Frage zur Verbuchung von Geschäftsvorfällen im ideellen Bereich. Wir sind von der EÜR zur Bilanzierung gewechselt. Meine Frage ist nun weise ich im ideellen Bereich auch die Vorsteuer aus oder verbuche ich die Beträge brutto?

Mit freundlichen Grüßen
Susan Freidank

Re: Verbuchen von Geschäftsvorfällen im ideellen Bereich
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.05.2018

Im ideellen Bereich gibt es weder Umsatzsteuerpflicht noch Vorsteuerabzug, also wird immer brutto gebucht.