Re: Vorsteuerabzug für Kauf der Tombolalose - Warenzukauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.05.2018
1) oder ist hier zu unterscheiden, ob ich tatsächlich zukaufe oder nur eine erhaltene Rechnung buche um die Kosten gleich als Spende gegenzubuchen?
# Hier gilt nichts anderes. Wer meint, hier läge keine regüläre Rechnung vor, missversteht, was eine Aufwandsspende ist.
2) Kann ich aus der Rechnung für die Röllchenlose die Vorsteuer ziehen ?
# Es handelt dabei ja um Kosten der Lotterie? Also ja.