Re: leistungen an vereinsmitglieder
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.12.2017
Kann man diese Anzeigen eigentlich als Leistung für alle Vereinsmitglieder betrachten und sich damit das Rechnungsgeschreibe sparen?
# Ja, aber das ändert nichts an der steuerlichen und buchhalterischen Behandlung. Allein umsatzsteuerlichen Gründen müssen die Leistungen getrennt vom nicht steuerbaren Mitgliedsbeitrag aufgezeichnet werden.
Da sehe ich keine Vereinfachung.
Wenn ja, muss so etwas in die Satzung aufgenommen werden?
# Nur wenn das ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag wäre, also eine Zahlung, die aus mitgliedschaftlichen Verpflichtungen heraus erbraucht werden muss und nicht in Einzelfall je nach Leistung unterschiedlich ausfällt.
Kann man an Nichtmitglieder unabhängig davon Anzeigenplätze "verkaufen"?
# Ja, natürlich.