Fahrtkostenerstattung
von: Daggi ()
Datum: 17.12.2017
Guten Tag,
mein Verein möchte unserer Vorsitzenden die Trainerausbildung bezahlen und sie rechnet dabei auch Fahrtkosten ab. Sie nimmt 0,30 € als Grundlage.
Beim Verwendungsnachweis für die Pauschalförderung (vor ein paar Jahren) hatte ich Fahrtkosten für einen Trainer, der für das Training anreiste, abgerechnet, der auch 0,30 veranschlagte, wohingegen der Landessportbund mir mitteilte, dass er dafür nur mit 0,20 € rechnen darf.
Darf ich unserer Vorsitzenden nun 0,30 oder 0,20 € abrechnen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Dagmar