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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fahrtkostenerstattung
von: Daggi ()
Datum: 17.12.2017

Guten Tag,
mein Verein möchte unserer Vorsitzenden die Trainerausbildung bezahlen und sie rechnet dabei auch Fahrtkosten ab. Sie nimmt 0,30 € als Grundlage.

Beim Verwendungsnachweis für die Pauschalförderung (vor ein paar Jahren) hatte ich Fahrtkosten für einen Trainer, der für das Training anreiste, abgerechnet, der auch 0,30 veranschlagte, wohingegen der Landessportbund mir mitteilte, dass er dafür nur mit 0,20 € rechnen darf.

Darf ich unserer Vorsitzenden nun 0,30 oder 0,20 € abrechnen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Dagmar

Re: Fahrtkostenerstattung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.12.2017

Die steuerliche Höchstgrenze liegt bei 30 Cent (d.h. bis zu dieser Höhe gilt die Erstattung als steuerfreier Aufwandsersatz). Niedrigere Sätze ergeben aus Landesreisekostenverordnungen oder verbandlichen Vorgaben.