Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Freikarten als Dank für ehrenamtlich Tätige
von: LuisP. ()
Datum: 22.06.2017

Wir sind ein gemeinnütziger Verein in der Behindertenarbeit - und veranstalten ein mehrtägiges Festival (Musik, Theather, Tanz,) - im Rahmen unseres Zweckbetriebes, welches viele ehrenamtliche Helfer / Betreuer benötigt.

Unser Plan ist den ehrenamtlichen Helfern jeweils eine Freikarte (Wert 15,00) für die Vorstellung für den Tag, an welchem die Helfer tätig sind, zu geben - (wir sind also selbst der Veranstalter dieser Vorstellungen). Insgesamt kämen wir für das gesamte Festival hier auf einen Ca-Wert von 1.800 Euro für die Freikarten.

- Genügt eine Namensliste mit Unterschrift als Quittung für die Karte - oder sollte ich dies über die Ehrenamtspauschale (3,26a) quasi auszahlen/quittieren lassen, um keine lohnsteuerlichen Probleme zu bekommen?
(Die Helfer sind NICHT Arbeitnehmer bei uns)

- einige der Ehrenamtlichen erhalten zusätzlich eine Auwandsentschädigung nach §3 Nr 26 / bzw. 26a -
ist hier in der Handhabung zu unterscheiden gegenüber denen, die NICHTS bekommen?

- das buche ich dann Sonstige Personalkosten an .... Entnahmen ??
die Einnahmen der Veranstaltungen sind USt-frei, sind die Entnahmen dann ebenfalls USt-frei?

Ich bedanke mich sehr für Ihre Tipps. Herzliche Grüße, Luis

Re: Freikarten als Dank für ehrenamtlich Tätige
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.06.2017

- Genügt eine Namensliste mit Unterschrift als Quittung für die Karte - oder sollte ich dies über die Ehrenamtspauschale (3,26a) quasi auszahlen/quittieren lassen, um keine lohnsteuerlichen Probleme zu bekommen?

# Wenn das die gesamte Vergütung ist, liegt kein Arbeitsverhältnis vor. Die Vergütungen sind dann nach § 22 Abs. 3 EStG steuerfrei.

Einige der Ehrenamtlichen erhalten zusätzlich eine Aufwandsentschädigung nach §3 Nr 26 / bzw. 26a
Ist hier in der Handhabung zu unterscheiden gegenüber denen, die NICHTS bekommen?

# Hier wäre die Karte in den Freibetrag mit einzuberechenen.

- das buche ich dann Sonstige Personalkosten an
.... Entnahmen ??

# Gegen Einnahmen aus Eintrittgeldern.

Die Einnahmen der Veranstaltungen sind USt-frei,

# Ja.