Freikarten als Dank für ehrenamtlich Tätige
von: LuisP. ()
Datum: 22.06.2017
Wir sind ein gemeinnütziger Verein in der Behindertenarbeit - und veranstalten ein mehrtägiges Festival (Musik, Theather, Tanz,) - im Rahmen unseres Zweckbetriebes, welches viele ehrenamtliche Helfer / Betreuer benötigt.
Unser Plan ist den ehrenamtlichen Helfern jeweils eine Freikarte (Wert 15,00) für die Vorstellung für den Tag, an welchem die Helfer tätig sind, zu geben - (wir sind also selbst der Veranstalter dieser Vorstellungen). Insgesamt kämen wir für das gesamte Festival hier auf einen Ca-Wert von 1.800 Euro für die Freikarten.
- Genügt eine Namensliste mit Unterschrift als Quittung für die Karte - oder sollte ich dies über die Ehrenamtspauschale (3,26a) quasi auszahlen/quittieren lassen, um keine lohnsteuerlichen Probleme zu bekommen?
(Die Helfer sind NICHT Arbeitnehmer bei uns)
- einige der Ehrenamtlichen erhalten zusätzlich eine Auwandsentschädigung nach §3 Nr 26 / bzw. 26a -
ist hier in der Handhabung zu unterscheiden gegenüber denen, die NICHTS bekommen?
- das buche ich dann Sonstige Personalkosten an .... Entnahmen ??
die Einnahmen der Veranstaltungen sind USt-frei, sind die Entnahmen dann ebenfalls USt-frei?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Tipps. Herzliche Grüße, Luis