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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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LuisP. schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir sind ein gemeinnütziger Verein in der > Behindertenarbeit - und veranstalten ein > mehrtägiges Festival (Musik, Theather, Tanz,) - > im Rahmen unseres Zweckbetriebes, welches viele > ehrenamtliche Helfer / Betreuer benötigt. > > Unser Plan ist den ehrenamtlichen Helfern jeweils > eine Freikarte (Wert 15,00) für die Vorstellung > für den Tag, an welchem die Helfer tätig sind, zu > geben - (wir sind also selbst der Veranstalter > dieser Vorstellungen). Insgesamt kämen wir für das > gesamte Festival hier auf einen Ca-Wert von 1.800 > Euro für die Freikarten. > > - Genügt eine Namensliste mit Unterschrift als > Quittung für die Karte - oder sollte ich dies über > die Ehrenamtspauschale (3,26a) quasi > auszahlen/quittieren lassen, um keine > lohnsteuerlichen Probleme zu bekommen? > (Die Helfer sind NICHT Arbeitnehmer bei uns) > > - einige der Ehrenamtlichen erhalten zusätzlich > eine Auwandsentschädigung nach §3 Nr 26 / bzw. 26a > - > ist hier in der Handhabung zu unterscheiden > gegenüber denen, die NICHTS bekommen? > > - das buche ich dann Sonstige Personalkosten an > .... Entnahmen ?? > die Einnahmen der Veranstaltungen sind USt-frei, > sind die Entnahmen dann ebenfalls USt-frei? > > Ich bedanke mich sehr für Ihre Tipps. Herzliche > Grüße, Luis
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