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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Übungsleiterfreibetrag
von: Wilhelm ()
Datum: 12.06.2017

Guten Tag,

ab August beschäftigen wir einen neuen Spielertrainer in unserem gemeinnützigen Sportverein.
Dieser erhält pro Jahr 3000 €. (10 Monate werden vergütet, keine Vergütung für Juni u. Juli)
Wenn ich ihm ab August 300 € zahle, erhält er für 2017 1.500 €, womit der Übungsleiterfreibetrag um 900 € unausgeschöpft bleibt.

In 2018 wäre der Übungsleiterfreibetrag bei 300€ mtl. ab November aufgebraucht (Juni u. Juli keine Bezahlung) , sodass ich ab November SV-Beiträge und Steuern abführen würde.

Könnte ich das vertraglich nun so gestalten, dass der Trainer in 2017 z.B. 480 € mtl. erhält. (2.400 / 5 Monate), sodass der Übungsleiterfreibetrag in 2017 ausgeschöpft wird.
Im Gegenzug würde ich ihm für 2018 dann nur noch 200€ mtl. vergüten, sodass ich auch hier innerhalb des Übungsleiterfreibetrags bleibe?

Der Trainer würde dem zustimmen. Wird so eine vertragliche Regelung i.d.R. anerkannt oder ist das eine zu kreative Gestaltung. Alternativ könnte ich ihm bei Antritt ja auch einen Einmalbetrag auszahlen, oder?

Danke u. Gruß
Wilhelm (Schatzmeister SGD)

Re: Übungsleiterfreibetrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.06.2017

Das Problem ist: Die Zahlungen sind, wenn nicht auf Arbeitstunden o.ä. bezogen, willkürlich. Da könnte das Finanzamt einen fehlenden Rechtsgrund für die Zahlung unterstellen und eine verdeckte Gewinnausschüttung vermuten.

Re: Übungsleiterfreibetrag
von: Wilhelm ()
Datum: 12.06.2017

Danke, das hatte ich geahnt.
Aber legitim wäre es doch, bei Vertragsbeginn dem Trainer einmalig 900€ auszubezahlen. (quasi antrittsgage)
Also besser ne Einmalzahlung zu Beginn als harakiri mit willkürlichen monatsgehälterm. Die Einmalzahlung ist - wenn so geregelt- doch grundsätzlich unkritisch, oder? Dann könnte ich zumindest das Monatsgehalt im Folgejahr leicht absenken.

Re: Übungsleiterfreibetrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.06.2017

Antrittsgagen sind nicht üblich und deswegen bedenklich.
Aber wenn sich darstellen lässt, dass der Trainer in den verschiedenen Monaten unterschiedliche Stundenzahlen leistet, kann auch die Vergütung unterschiedlich ausfallen.

Re: Übungsleiterfreibetrag
von: Wilhelm ()
Datum: 21.06.2017

Ich denke das beste wird sein, dass ich vertraglich vereinbare, dass es in Jahr 1 ein Weihnachtsgeld i.H.v. 1200 € gibt. (ist der Betrag, der noch im Hinblick auf die Übungsleiterpauschale unausgeschöpft ist)
In den Folgejahren erfolgt die Zahlung des Weihnachtsgeldes dann eben nicht. (je Monat 240€)
.
Ich denke, dass dieses Vorgehen unbedenklich sein sollte, oder sehen sie das anders?

Re: Übungsleiterfreibetrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.06.2017

Wenn das vertraglich geregelt wird, hätte ich keine Bedenken.