Re: Mitglieder möchten über Zutatzbeitrag Vereinskleidung erwerben
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.09.2021
1.) Diese Ware müsste doch jetzt in den wirtschaftlichen GB gebucht werden, da sie ja an die Mitglieder über einen monatlichen Beitrag weiter veräußert werden würde.
# Ganz richtig.
2.) Die Ware wird über 2 Jahre mit einen jeweiligen Monatsbetrag (z.B. 5,-) abgezahlt, also mit einen Gesamtpreis von 120,-. Dies muss dann ebenfalls in den wirtschaftlichen GB gebucht werden, als Verkauf Ware, halt nur monatlich. Als Einnahme würden dann jeweils 5,- verbucht werden.
# Genau.
3.) Der Gesamtpreis (120,-) muss aber sofort versteuert und auch sofort abgeführt werden?
# Es gilt - bei Nichtbilanzierern - das Zuflussprinzip. Es wird also erst bei Zahlungseingang versteuert.
4.) Da der Verein hier in einen Vorinvest geht, würden wir eine Kautionszahlung nehmen, die bei früheren Verlassen des Vereins einbehalten wird. Die Kaution wird als Einnahme im WB verbucht, jedoch ohne Steuer, da dies ein Teil des Gesamtpreises ist, der schon versteuert wurde. (siehe Punkt 3)
# Ein Kaution ist kein Ertrag. Sie wird nur als Verbindlichkeit gebucht.
5.) Eigentümer der Kleidung ist solange der Verein, bis zur vollständigen Zahlung, bzw. Kaution+RestZahlung und kann auch wieder zurückverlangt werden.
# Ja.
6.) Nach 2 Jahren würden die Mitglieder neue Kleidung bekommen, wenn Sie weiter zahlen würden. Hier würde dann wieder Punkt 1und 3 zutreffen?
# Dann gälte das Gleiche.
7.) Die Mitglieder erhalten eine Rechnung vom Verein über den Gesamtpreis, welche sie z.B. nutzen können um bei öffentlichen Einrichtungen eventuelle Förderanträge zu stellen.
# Ja.
Es gäbe aber noch eine Möglichkeit: Die Mitglieder spenden für die Ausrüstung. Da die Nutzung für den Verein erfolgt, besteht keine Gegenleistung, die den Spendenabzug ausschließt.