Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung
: Forum Vereinsknowhow
Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1.) Diese Ware müsste doch jetzt in den > wirtschaftlichen GB gebucht werden, da sie ja an > die Mitglieder über einen monatlichen Beitrag > weiter veräußert werden würde. > > # Ganz richtig. > > 2.) Die Ware wird über 2 Jahre mit einen > jeweiligen Monatsbetrag (z.B. 5,-) abgezahlt, also > mit einen Gesamtpreis von 120,-. Dies muss dann > ebenfalls in den wirtschaftlichen GB gebucht > werden, als Verkauf Ware, halt nur monatlich. Als > Einnahme würden dann jeweils 5,- verbucht werden. > > # Genau. > > 3.) Der Gesamtpreis (120,-) muss aber sofort > versteuert und auch sofort abgeführt werden? > > # Es gilt - bei Nichtbilanzierern - das > Zuflussprinzip. Es wird also erst bei > Zahlungseingang versteuert. > > 4.) Da der Verein hier in einen Vorinvest geht, > würden wir eine Kautionszahlung nehmen, die bei > früheren Verlassen des Vereins einbehalten wird. > Die Kaution wird als Einnahme im WB verbucht, > jedoch ohne Steuer, da dies ein Teil des > Gesamtpreises ist, der schon versteuert wurde. > (siehe Punkt 3) > > # Ein Kaution ist kein Ertrag. Sie wird nur als > Verbindlichkeit gebucht. > > 5.) Eigentümer der Kleidung ist solange der > Verein, bis zur vollständigen Zahlung, bzw. > Kaution+RestZahlung und kann auch wieder > zurückverlangt werden. > > # Ja. > > 6.) Nach 2 Jahren würden die Mitglieder neue > Kleidung bekommen, wenn Sie weiter zahlen würden. > Hier würde dann wieder Punkt 1und 3 zutreffen? > > # Dann gälte das Gleiche. > > 7.) Die Mitglieder erhalten eine Rechnung vom > Verein über den Gesamtpreis, welche sie z.B. > nutzen können um bei öffentlichen Einrichtungen > eventuelle Förderanträge zu stellen. > > # Ja. > > Es gäbe aber noch eine Möglichkeit: Die Mitglieder > spenden für die Ausrüstung. Da die Nutzung für den > Verein erfolgt, besteht keine Gegenleistung, die > den Spendenabzug ausschließt.
www.vereinsknowhow.de
.