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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einnahmen im nicht gemeinnützigen Verein
von: Litti29 ()
Datum: 25.02.2021

Hallo!

Unser Verein erhält Zuschüsse vom Freistaat und wir führen diverse regionale Projekte durch.
Wir sind kein gemeinnütziger Verein und waren bisher nicht wirtschaftlich tätig.
Nun möchten wir Einnahmen generieren, die den Projekten zuzuordnen sind.
Den Zweckbetrieb gibt es nur in gemeinnützigen Vereinen, richtig?
Also zählt jede Einnahme zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und es gilt nicht die Freigrenze von 35000 EUR ?

Re: Einnahmen im nicht gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2021

Den Zweckbetrieb gibt es nur in gemeinnützigen Vereinen, richtig?

# Ganz richtig.

Also zählt jede Einnahme zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und es gilt nicht die Freigrenze von 35000 EUR ?

Ja, auch die Freigrenze (mittlerweile aber 45.000) gilt nur für gemeinnützige Körperschaften.
Auch der nicht gemeinnützige Verein hat aber einen Freibetrag bei Körperschaft- und Gewerbesteuer (also beim Überschuss/Gewinn) von 5.000 Euro.

Re: Einnahmen im nicht gemeinnützigen Verein
von: Litti29 ()
Datum: 25.02.2021

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Der ideelle Bereich, in den die Zuschüsse fallen, unterliegt jedoch keiner Steuerpflicht, oder?

Re: Einnahmen im nicht gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2021

Der ideelle Bereich, in den die Zuschüsse fallen, unterliegt jedoch keiner Steuerpflicht, oder?

# Ganz richtig.