Auswirkung der Tätigkeitsbereiche, falls Umsätze unter Kleinunternehmer-Grenze
von: Fragender ()
Datum: 07.06.2020
Guten Tag zusammen,
Hat die Zuordnung der Umsätze zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen für einen kleinen, gemeinnütziger Verein überhaupt (steuerliche) Auswirkungen, wenn
* sowohl die Summe der Gesamt-Einnahmen aller Tätigkeitsbereiche kleiner als die Kleinunternehmer-Grenze ist
* als auch die 35.000 € Umsatz / 5.000 Euro Gewinn Grenze für Gewerbesteuer / Körperschaftssteuer nicht überschritten werden ?
Bin in einem kleinem Verein als Amtsträger tätig (Jahresgesamt-Einnahmen aller Tätigkeitsbereiche: zusammen weniger als 15.000 Euro); arbeite mich als Steuer-Neuling grad durch die Handreichungen der Landes-Justiz- und der Landes-Finanzbehörden in Baden-Württemberg zu Vereinsrecht und Steuerrecht durch; bin grad beim Kapitel zu den steuerlichen Tätigkeitsbereichen von Vereinen.
Soweit ich es verstehe, wäre ein so kleiner Verein in allen steuerlichen Tätigkeitsbereichen und Steuerarten entweder steuerfrei oder die Steuer würde nicht erhoben werden.
Damit die Steuerbehörden das schnell "nach Amtlichem Schema" der Tätigkeitsbereiche erkennen können (besonders wenn der Verein wächst und an/über den Grenzen ist), wäre eine ordnungsgemäße Buchführung nötig, wo die Einnahmen/Ausgaben den Tätigkeitsbereichen zugeordnet sind und die Tätigkeitsbereiche getrennt voneinander abgerechnet sind.
Danke & Gruß,
Fragender