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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Auswirkung der Tätigkeitsbereiche, falls Umsätze unter Kleinunternehmer-Grenze
von: Fragender ()
Datum: 07.06.2020

Guten Tag zusammen,

Hat die Zuordnung der Umsätze zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen für einen kleinen, gemeinnütziger Verein überhaupt (steuerliche) Auswirkungen, wenn
* sowohl die Summe der Gesamt-Einnahmen aller Tätigkeitsbereiche kleiner als die Kleinunternehmer-Grenze ist
* als auch die 35.000 € Umsatz / 5.000 Euro Gewinn Grenze für Gewerbesteuer / Körperschaftssteuer nicht überschritten werden ?

Bin in einem kleinem Verein als Amtsträger tätig (Jahresgesamt-Einnahmen aller Tätigkeitsbereiche: zusammen weniger als 15.000 Euro); arbeite mich als Steuer-Neuling grad durch die Handreichungen der Landes-Justiz- und der Landes-Finanzbehörden in Baden-Württemberg zu Vereinsrecht und Steuerrecht durch; bin grad beim Kapitel zu den steuerlichen Tätigkeitsbereichen von Vereinen.

Soweit ich es verstehe, wäre ein so kleiner Verein in allen steuerlichen Tätigkeitsbereichen und Steuerarten entweder steuerfrei oder die Steuer würde nicht erhoben werden.

Damit die Steuerbehörden das schnell "nach Amtlichem Schema" der Tätigkeitsbereiche erkennen können (besonders wenn der Verein wächst und an/über den Grenzen ist), wäre eine ordnungsgemäße Buchführung nötig, wo die Einnahmen/Ausgaben den Tätigkeitsbereichen zugeordnet sind und die Tätigkeitsbereiche getrennt voneinander abgerechnet sind.


Danke & Gruß,
Fragender

Re: Auswirkung der Tätigkeitsbereiche, falls Umsätze unter Kleinunternehmer-Grenze
von: pfeffer ()
Datum: 07.06.2020

Steuerliche Folgen hat die Aufteilung unterhalb der Umsatzfreigrenze nicht. Die nach steuerlichen Bereichen getrennte EÜR dient aber auch als Mittelverwendungsnachweis.

Re: Auswirkung der Tätigkeitsbereiche, falls Umsätze unter Kleinunternehmer-Grenze
von: Fragender ()
Datum: 08.06.2020

Danke !!!


Bin mittlerweile bei dem Thema Rücklagen; die Summe der Guthaben aller Bankkonten ist etwa 15.000 Euro - also etwa so hoch wie ein Mal die Jahresgesamt-Einnahmen aller Tätigkeitsbereiche zusammen und auch etwa so hoch wie die Summe unserer Jahresausgaben. Bisher haben wir das Thema Rücklagen nicht konkret verfolgt, da unser Verein kein hochwertiges Eigentum hat, auf das man mehrere Jahre "sparen" müsste.

Gibt es Erfahrungswerte, ab wann die Finanzverwaltung das kritisch sieht (Warnung) bzw. ab wann ein Aufbrauchen der Kontenbestände anweist (gelbe Karte) bzw. die Gemeinnützigkei entzieht (rote Karte) ? (z.B. Verhältnis von Bankguthaben ohne konkretes "Sparziel" oder von Bankguthaben allgemein im Vergleich zu Jahres-Einnahmen oder Jahres-Ausgaben)

Danke&Gruß,
Fragender

Re: Auswirkung der Tätigkeitsbereiche, falls Umsätze unter Kleinunternehmer-Grenze
von: pfeffer ()
Datum: 09.06.2020

Ein Rücklage in diese Höhe wird wohl unzulässig sein. Das kann man aber pauschal nicht sagen.
Ein sofortiger Entzug der Gemeinnützigkeit kommt praktisch nicht vor. Es wird immer erst ein Frist gesetzt zur Auflösung (wenn dann Finanzamt denn überhaupt von den Rücklagen erfährt).