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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Rücklage in diese Höhe wird wohl unzulässig > sein. Das kann man aber pauschal nicht sagen. > Ein sofortiger Entzug der Gemeinnützigkeit kommt > praktisch nicht vor. Es wird immer erst ein Frist > gesetzt zur Auflösung (wenn dann Finanzamt denn > überhaupt von den Rücklagen erfährt).
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