Re: Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2019
Mehrere Wahlgänge heisst, dass erst über den Vorstand 1 abgestimmt werden muss, dann über Vorstand 2, usw.?
# Ganz richtig. Sonst wäre es keine Einzelwahl.
Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?
# Das ist Auffassung der Rechtsprechung.
Müssen diese Wahlen geheim sein oder dürfen Sie offen per Handzeichen getätigt werden?
# Das klärt die Versammlung (oder die Satzung). Einen Anspruch auf geheime Abstimmung gibt es für eine Minderheit nicht.
Ist es ausreichend, wenn gefragt wird, wer für Vorstand 1...2..3 ist, der soll die Hand heben und dann werden die Vorstände eingesetzt, die den meisten Zuspruch haben?
# Ja. Wenn es mehr als zwei Kandidaten gibt, muss der Gewählte aber mehr Stimmen haben also die anderen beiden zusammen.