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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Begleichung von Rechnungen
von: thl ()
Datum: 23.07.2019

Wir sind ein Tierschutzverein und arbeiten mit Tierschützern vor Ort zusammen. Diese behandeln und kümmern sich um Straßenhunde und – katzen. Es stellt sich jetzt die Frage nach der Begleichung der den Tierschützern vor Ort entstandenen Kosten. Diese werden von diesen vorgestreckt und mittels Belege der Tierärzte oder Tierfutterläden nachgewiesen.
Die Frage ist nun innerhalb welchen Zeitraums müssen diese Belege beglichen werden. Der Verein ist notorisch klamm und es kann einige Zeit dauern bis wir die Rechnungen begleichen können. So wären z.B. noch Rechnungen aus dem Sommer / Herbst 2018 offen. Da wir jetzt wieder über Geld verfügen - dürfen wir diese noch begleichen - auch wegen des Jahreswechsels?
Danke
Eugen

Re: Begleichung von Rechnungen
von: pfeffer ()
Datum: 23.07.2019

Der Jahreswechsel ist kein Thema. Grundsätzlich gilt: Rechnungen dürfen/müssen beglichen werden, solange der Rechtsgrund dafür besteht. Wenn die Zahlung zugesagt wurde, fällt der Grund frühestens mit der Verjährung weg. Das wäre aber erst nach drei Jahren.



Edited 1 time(s). Last edit at 16.08.2019 by pfeffer.

Re: Begleichung von Rechnungen
von: thl ()
Datum: 23.07.2019

Danke - das hat uns sehr geholfen