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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Jahreswechsel ist kein Thema. Grundsätzlich > gilt: Rechnungen dürfen/müssen beglichen werden, > solange der Rechtsgrund dafür besteht. Wenn die > Zahlung zugesagt wurde, fällt der Grund frühestens > mit der Verjährung weg. Das wäre aber erst nach > drei Jahren.
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